Job Disruption · Kapitel 3.7
Gesundheitssektor
Es gibt kaum einen Sektor, der eine so verlässliche Jobgarantie bietet wie der Gesundheitssektor. Das liegt jedoch nicht an mangelndem Innovationspotenzial, sondern an starken Regulierungen. Was passiert, wenn eine starke Regulierung vom Europäischen Gerichtshof gekippt wird, konnte nach dem Grundsatzurteil zur Preisbindung von verschreibungspflichtigen Medikamenten beobachtet werden. Dieses Urteil erlaubt es ausländischen Versandapotheken, Rabatte auf Arzneimittel zu geben. Den deutschen Onlineapotheken ist dies jedoch nicht gestattet. Dass der Deutsche Apothekerverband gegen diese Benachteiligung Sturm läuft, ist verständlich. Jedoch lautet die Forderung nicht, die Preisbindung aufzuheben, sondern den Onlineversand für Arzneimittel zu verbieten.
Die Forderung wirkt auf den ersten Blick überzogen, weil der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten bisher nur einen Marktanteil von 1,1 % in Deutschland einnimmt. Eigentlich sollte ein so niedriger Marktanteil kaum einen Unterschied machen. Doch der Schein trügt, denn der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten liegt heute schon bei 13 % – Tendenz steigend. Auf 13 % des Umsatzes zu verzichten, kann schon jetzt für die eine oder andere Apotheke existenzentscheidend sein. Doch warum werden aktuell so wenige verschreibungspflichtige Medikamente per Versandhandel verkauft und verschickt? Müsste der Anteil nicht höher sein, da ausländische Firmen Rabatte geben können?
Der Unterschied für die große Abweichung im Marktanteil liegt daran, dass das Rezept in Papierform bei der Apotheke abgegeben werden muss. Kauft ein Kunde in einer Onlineapotheke ein, muss er das Rezept erst einsenden, dadurch dauert es natürlich länger, bis das Medikament bei ihm ankommt. Dies wird sich jedoch mit Einführung des E-Rezepts ändern. Rezepte können dadurch digital an die Onlineapotheke übermittelt und sofort verarbeitet werden. In 17 Ländern Europas ist diese Möglichkeit bereits gegeben. Die Einführung des E-Rezepts ist für Ende 2019 in Deutschland geplant. Durch diese Veränderung wird der Marktanteil, der an die Onlineapotheken geht, vermutlich stark steigen. Inwieweit sich das auf die Apotheken vor Ort auswirkt, ist noch nicht absehbar. Zum aktuellen Zeitpunkt ist geplant, dass ausländische Onlineapotheken einen Rabatt von maximal 2,50 Euro auf eine Packung geben dürfen, solange der Anteil von verschreibungspflichtigen Medikamenten unter 5 % liegt. Ob diese Regelungen konform mit dem EU-Recht sind, ist heute ebenfalls nicht sicher.
Vermutlich deutlich bedrohlicher für Apotheken sind die Automaten, die DocMorris testet. Aufgrund des sogenannten Fremdbesitzverbots sind Apothekenketten von Unternehmen wie DocMorris in Deutschland verboten. Dennoch eröffnete DocMorris im April 2017 in dem Zweitausendseelendorf Hüffenhardt eine Automatenapotheke. Kunden konnten dort per Videochat beraten werden und Medikamente per Knopfdruck aus den Niederlanden freigegeben werden. Doch keine 48 Stunden nach Eröffnung wurde dieser Abgabeautomat gerichtlich verboten. Was nach einem Sieg für die lokalen Apotheker klingt, könnte nur eine gewonnene Schlacht in einem am Ende verlorenen Krieg sein, denn DocMorris hat wie zu erwarten Berufung eingelegt, die nun, Stand Januar 2019, vor dem Oberlandesgericht verhandelt wird. Doch selbst wenn DocMorris jede Schlacht bis zum EUGH und das letzte Gefecht dort verliert, kann dies vorteilhaft für DocMorris sein. Das Gericht liefert eine Begründung, warum es sich so entschieden hat. Die aktuelle Begründung des Gerichts, warum es in diesem Fall zu einem Verbot kam: Ein Apothekenautomat ist nicht mit einer Abholstation vergleichbar, weil der Kunde in Hüffenhardt Medikamente erwirbt, über die zuvor noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde und die somit nicht für ihn nach Hüffenhardt geliefert wurden. Außerdem erhielte der Kunde die Medikamente unmittelbar und nicht, wie bei einem Versandhandel, einige Zeit später. Sind die Rahmenbedingungen, warum diese Automaten abgelehnt werden, am Ende klar definiert, lassen sich hieraus neue Konzepte entwickeln, die genau diese Punkte berücksichtigen, aber dennoch Automaten in bestimmten Formen möglich machen. Alternativ dazu könnte sich auch etwas an den Gesetzen ändern. Dies ist jedoch gerade in diesem Sektor ein langwieriger Prozess.
Ein aktuelles Beispiel liefert die Telemedizin. Hier wurde im Mai 2018 eine Lockerung des Gesetzes verabschiedet. Doch im Kern änderte sich nicht viel. Zwar ist eine ausschließliche Fernbehandlung ohne vorherigen persönlichen Erstkontakt „in Einzelfällen“ – und wenn es medizinisch-therapeutisch zu vertreten ist – erlaubt, jedoch darf der Arzt dem Patienten noch kein Rezept ausstellen. Hier ist zumindest in Deutschland in den nächsten Jahren eine Lockerung geplant. Doch es gibt darüber hinaus viele weitere Regulierungen. So ist z. B. nach geltendem Recht jede Werbung für Fernbehandlung verboten. Selbst wenn die Regelungen gelockert werden, bleibt immer noch der Faktor, dass Videosprechstunden von den Krankenkassen geringer vergütet werden. Warum sollte ein Arzt also diesen Service anbieten, wenn er für einen normalen Besuch deutlich mehr Geld bekommen würde? Das Unternehmen, das eine Antwort auf diese Frage findet, muss einen Prozess entwickeln, der deutlich kostengünstiger ist. Sollte dies gelingen, könnte sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil ergeben.
Nicht nur Allgemeinmediziner bekommen durch die Digitalisierung Konkurrenz, sondern auch Spezialisten. Geoffrey Hinton, der als Vater der künstlichen Intelligenz bezeichnet wird, sagte bereits im Jahr 2016, dass man aufhören sollte, Radiologen auszubilden, da künstliche Intelligenz in den nächsten Jahren besser darin sein würde, Krebs zu erkennen, als die besten Radiologen in ihrem Gebiet. Mit dieser Einschätzung sollte er recht behalten. Egal ob Radiologen oder Dermatologen, die aktuellen Systeme sind schon heute besser als die Ärzte. Doch es wird wohl noch dauern, bis diese Technologie auf breiter Front eingesetzt wird. Zudem gilt ab dem 26. Mai 2020 die neue europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation/MDR). Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie wird jetzt auch die Kritikalität der Information, die diese Software generiert, berücksichtigt. Das bedeutet, dass Standalone-Software, abhängig vom jeweiligen Risikopotenzial, auch in der höchsten Medizinklasse (3) eingestuft werden kann. Je höher die Einstufung, desto größer sind die Pflichten des jeweiligen Herstellers. Dies führt dazu, dass die Entwicklung deutlich langwieriger und kostenintensiver ist.
Inwieweit Gesundheits-Apps wie „Ada – Deine Gesundheitshelferin“ speziell zertifiziert werden müssen, wird sich zeigen. Ada wurde schon millionenfach auf Smartphones installiert und hilft Patienten, mittels künstlicher Intelligenz Diagnosen zu erstellen. Dabei steht nicht im Vordergrund, den Arzt zu ersetzen, die App soll als unterstützende Maßnahme gesehen werden. Ab Januar 2019 möchte die Techniker Krankenkasse Ada in ihre eigene App integrieren. Hier kann der Kunde einen Systemcheck durchlaufen und im Anschluss mit einem Telearzt im Ärzte-Zentrum der Techniker Krankenkasse sprechen. Dies kann jedoch einen normalen Arzt nicht ersetzen, da, wie schon erwähnt, nur der Arzt vor Ort Rezepte sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen darf.
Doch nicht nur Regulierungen sichern die Jobs im Gesundheitssektor. Der demografische Wandel führt dazu, dass die Anzahl der Personen, die medizinische Unterstützung benötigen, ansteigt. Dadurch wird in den nächsten Jahren vermutlich deutlich mehr Personal gebraucht. Gerade in der Pflege besteht heute schon ein erheblicher Mangel, der in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Wie und ob dieses Problem zu lösen ist, werden wir in Japan sehen, denn dort lebt die aktuell älteste Bevölkerung der Welt. Die Menschen in Japan sind jedoch aufgrund ihrer Kultur offener gegenüber der Nutzung von Robotern in der Pflege eingestellt als die Menschen in Europa. Deshalb bedeutet es nicht, dass die Lösungen, die dort eingesetzt werden, auch zwangsläufig für die Menschen hier infrage kommen. Es gibt z. B. Roboter, die das Verhalten eines Tiers nachahmen. Diese Kuschelroboter sollen vorwiegend bei Demenzkranken eingesetzt werden, um Stress abzubauen, das Sprechen anzuregen und Erinnerungen zu wecken. Während in Japan solche Roboter überwiegend positiv aufgenommen werden, sind die Reaktionen in Deutschland überwiegend negativ. Viele Kritiker sehen in einem solchen Roboter eine menschenverachtende und kalte Pflege. Rein wissenschaftlich gesehen, gibt es nach heutigem Stand zu wenig Erkenntnisse darüber, ob sich ein solcher Roboter positiv oder negativ auswirkt. Doch selbst wenn sich herausstellen sollte, dass diese Roboter positive Auswirkungen haben, hilft dies Pflegern bei ihren schweren körperlichen Tätigkeiten nur bedingt. Das Fraunhofer-Institut arbeitet zwar an Robotern, die dabei helfen, Menschen anzuheben, um so den Job der Pflegekräfte einfacher zu machen, doch bis diese Roboter kostengünstig in der Pflege eingesetzt werden können, wird es sicherlich noch einige Jahre, vermutlich eher Jahrzehnte dauern. Was es aber bereits heute gibt, sind intuitive Systeme, die erkennen können, ob z. B. ein älterer Mensch gestürzt ist und die im nächsten Schritt einen Pfleger informieren, sodass er schnellstmöglich versorgt werden kann.
Insgesamt lässt sich allem in allem sagen, dass es gerade wegen des demografischen Wandels kaum einen Sektor gibt, der so sicher vor Jobverlust ist wie der Gesundheitssektor. Aber auch in diesem Sektor gibt es Ausnahmen wie z. B. die Apotheker, die sich Jahr für Jahr einer stärkeren Onlinekonkurrenz gegenübersehen. Wie in jedem anderen Sektor wird die Digitalisierung auch im Gesundheitssektor zu Veränderungen führen, doch bei weitem nicht mit der Geschwindigkeit, wie es in anderen Branchen der Fall ist. Dies wird dazu führen, dass ein Großteil der Jobs in diesem Bereich vergleichsweise sicher ist. Entspannt zurücklehnen sollten sich Angestellte in diesem Bereich trotzdem nicht, denn neue Technologien wie CRISPR/Cas9 könnten Möglichkeiten eröffnen, von denen wir heute nur träumen. Nicht umsonst investieren Technologieriesen wie Google Milliarden in den Gesundheitssektor. Das im Jahr 2013 gegründete Start-up Calico (California Life Company) wurde allein mit 1,5 Milliarden US-Dollar an Risikokapital ausgestattet und hat kein geringeres Ziel, als den Heiligen Gral zu finden, der die Unsterblichkeit ermöglicht.